Wasserrecht für die Praxis 14. April 2016 Bundesamtsgebäude | 1030 Wien, Radetzkystraße 2 Inhalt der Veranstaltung: Die heurige Veranstaltung widmet sich neben der Analyse von Gesetzgebung und Rechtsprechung schwerpunktmäßig dem „Verschlechterungsverbot“ der Wasserrahmenrichtlinie. Das Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 zur Auslegung des Verschlechterungsverbotes wurde seit seinem Ergehen heftig und kontrovers diskutiert. Dieses Urteil und die Folgen für die Vollzugspraxis werden umfassend von mehreren Vortragenden – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch von Sachverständigenseite – beleuchtet. Des Weiteren bietet das Seminar einen umfassenden Überblick über die Judikatur der Höchstgerichte zum Wasserrecht sowie auch über die wasserrechtliche Rechtsprechung der Landesverwaltungsgerichte. Die ReferentInnen kommen vom Verwaltungsgerichtshof, vom BMLFUW, Landesbehörden und Gerichten sowie den rechtsberatenden Berufen. Programm >>> Informationen und Anmeldung: ÖWAV, Irene Vorauer, Tel. +43-1-535 57 20-88, Vorauer@oewav.at, www.oewav.at
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