Mit BGBl II 312/2011 hat der BMFJW die Feuerungsanlagen-Verordnung geändert. Die schlussendlich der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft geschuldeten wesentlichen Neuerungen sind\\
die Änderungen der Begriffsdefinitionen von festen und flüssigen Brennstoffen;
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die Neueinführung von „standardisierten Brennstoffen“;
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die Änderung der Bestimmungen über die Messung der Emissionen;
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die Festlegung neuer Emissionsgrenzwerte und Einsatzmöglichkeiten für Heizöle;
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komplizierte Übergangsvorschriften für Bestandsanlagen.
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