Mit der Wiener Baurechtsnovelle 2023 wurden zahlreiche Änderungen in der Bauordnung, dem Garagengesetz und Kleingartengesetz vorgenommen, die auch zahlreiche Erleichterungen für Energiewendemaßnahmen bringen:
• PV-Anlagen großteils bewilligungsfrei: Die Errichtung von PV-Anlagen ist nunmehr idR bewilligungsfrei. In besonderen Fällen ist jedoch eine Bewilligung vorgesehen. Ähnliches gilt auch für Erdwärmesonden.
• Die Solarpflicht für Neubauten wird ausgeweitet.
• Erweiterung der Einrichtungen für E-Mobilität:
• Neubau von Gebäuden: für jeden zehnten Stellplatz mindestens ein Ladepunkt
• Für bestehende Nicht-Wohngebäude mit über 20 Stellplätzen: für jeden zehnten Stellplatz ein Ladepunkt (bis 1.1.2030)
• Stellplatzverpflichtung und Radabstellplätze: Künftig soll sich die PKW-Stellplatzverpflichtung
danach richten, wie gut das Gebiet an öffentliche Verkehrsmittel angebunden ist; umgekehrt ist erstmals eine Verpflichtung zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen vorgesehen.