Nach einer umfassenden Prüfung des auf mehreren Ebenen angefochtenen letztinstanzlichen Genehmigungsbescheids des US hat der VwGH kürzlich die Genehmigungsentscheidung für das Murkraftwerk Graz rechtmäßig erachtet (VwGH 24. 7. 2014, 2013/07/0215, 2013/07/0224, 2013/07/0286; PDF). Das Murkraftwerk Graz stellt ein UVP-pflichtiges Vorhaben gem Z 30 Anh I UVP-G dar.
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Das Erk des VwGH bringt in der Sache – abgesehen vom Themenbereich Artenschutz – wenig substantiell Neues, jedoch ist das Erk aufgrund seiner umfassenden Prüfung der Beschwerden und der nachvollziehbaren Gliederung nach einzelnen, in den Beschwerden aufgeworfenen Themenbereichen (und zwar in der Reihenfolge, wie sie in den Beschwerden angeführt sind) ein Beleg dafür, dass der VwGH gerade im Bereich UVP, trotz seiner eingeschränkten Kontrollbefugnis, bemüht ist, komplexe Vorhaben in der gebotenen Tiefe nachzuprüfen.
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Bereits zuvor hatte der VfGH im Übrigen die Behandlung von Bescheidbeschwerden mit Beschluss vom 22. 11. 2013, B 1130/2013-5, abgelehnt.