Das kürzlich veröffentlichte Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode ist erwartungsgemäß kein „großer Wurf“. Auch im Bereich Umweltrecht/Umweltpolitik finden sich kaum konkrete Maßnahmenvorschläge, sondern vage Absichtserklärungen und allgemeine Ankündigungen:\\Schlaglichtartig beabsichtigt die „große“ Koalition:\\
Ausnahme wettbewerbsintensiver Branchen von den Regelungen über Emissionszertifikate bzw Zuteilung von Gratiszertifikaten
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Ausbau der „rollenden Landstrasse“ als Beitrag zur CO2-Reduktion
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Einführung eines konzentrierten Genehmigungsverfahrens für Vorhaben, die dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 unterliegen (zB Hochleistungsstrecken)
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Effektive Umsetzung der neuen EG-Luftqualitätsrichtlinie im IG-L
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Erlassung eines Bundesklimaschutzgesetzes mit dem Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen
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Effizienzsteigerung und erhöhte Dotierung des Klimafonds
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Ausweitung von Umweltförderungsmaßnahmen
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Forcierung der Anti-Atom-Politik
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Effektuierung der Klimaschutzstrategie im Zusammenhang mit Gebäuden (zB hinsichtlich effizienter Energienutzung)
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Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung alternativer Kraftstoffe und Antrieben im öffentlichen Verkehr
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Novellierung der Regelungen über Öffentlichkeitsbeteiligung (insb in der UVP)
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Novellierung der Regelungen über SUP
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Schaffung eines modernen Strahlenschutzrechts
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Bekenntnis zur Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, Senkung der Verwaltungskosten
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