Die wohl umstrittenste Novelle zum UVP-G 2000 der letzten Jahre (Dr. Stangl berichtete bereits hier zu den Kerninhalten) ist mit BGBl I 2012/77 (ausgegeben am 2. 8. 2012) kundgemacht worden und trat am 3. 8. 2012 in Kraft. Die Anliegen der Novelle sind verständlich ("Anlassgesetzgebung", zum Hintergrund vgl hier bzw den AB 1867 BlgNR 24. GP), überzeugen aber nicht. Eine Begutachtungsfrist von ein paar Tagen ist schlicht und einfach eines Rechtsstaats nicht würdig (Angst vor Diskussion?); die Teilerweiterung des Rechtsschutzes in Feststellungsverfahrens zugunsten von NGOs – aber die Perpetuierung des Ausschlusses der Nachbarn – cui bono legislator? Einer ante portas stehenden Vertragsverletzung wird Österreich dadurch wohl nicht mehr entgegen können…
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