Auszug aus der Parlamentskorrespondenz 916/2013 v 30. 12. 13:\ \ „UVP-Novelle: Übergangsregelung auch für Hochleistungsstrecken\
Wien (PK) – In den Übergangsbestimmungen der jüngsten Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wurde die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen die Genehmigung von Bundesstraßen in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen, wenn das Genehmigungsverfahren schon im Jahr 2012 eingeleitet wurde. Aus verkehrspolitischen Gründen wollen die Abgeordneten Hermann Schultes (V) und Hannes Weninger (S) diesen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nun auch auf Beschwerden gegen die Genehmigung von Hochleistungsstrecken-Projekten auszudehnen, sofern das Verfahren bereits 2012 eingeleitet wurde und ein ordentliches Rechtsmittel nach der bis Ende 2013 geltenden Rechtslage nicht zulässig gewesen wäre„.
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