Mit Verspätung ist vor kurzem ein Ministeralentwurf zur Umsetzung der RL 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie) in Begutachtung versendet worden (173/ME 24. GP NR). Konkret ist eine Novelle des WRG erforderlich. In der Novelle wird einerseits ein Planungsprozesses für ein Hochwasserrisikomanagement implementiert sowie bestehenden wasserrechtliche Instrumente angepasst. Dies in Abstimmung der bereits im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 (NGP 2009) vorgesehenen Planungsmaßnahmen. \ \ Aus diesem Grund sieht der Entwurf – als Teil der einzugsgebietsbezogenen Planung – die Planungsschritte einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos einschließlich der Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko, der Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie von Hochwasserrisikomanagementplänen vor (Hochwasserrisikomanangement). Dieses System wird im Vierten Abschnitt des WRG 1959 verankert.\ \ Als Teil der Maßnahmensetzung und Grundlage für weitere, darauf aufbauende Maßnahmen wird eine Gefahrenzonenplanung verankert. Weiters werden die Vorgaben der Richtlinie bezüglich der Berichtspflichten an die Europäische Kommission und bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt. Die Umsetzung zur Unterstützung der Ziele des NGP 2009 erfolgt im Wesentlichen durch eine Modifikation bestehender Bestimmungen betreffend Sanierungsprogramme (§ 33d) und die Vorschreibung des Standes der Technik (§12a) im Zusammenhang mit der Fischpassierbarkeit von Gewässern.
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