Das BG, mit dem das BörseG 1989, das BWG und das WAG 2007 für die Zwecke der VO (EU) 1031/2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf und sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten geändert werden, ist mit BGBl I 2012/119, ausgegeben am 28. 12. 2012, kundgemacht worden. Gegenüber der zugrunde liegenden RV wurden keine Veränderungen vorgenommen.\ \ Die VO (EU) 1031/2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten regelt einen unionsweit harmonisierten Zugang zur Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten und die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf dem Markt für Treibhausgasemissionszertifikate. Die Versteigerung der Zertifikate in Form von „Zwei-Tage-Spots“ und „Fünf-Tage-Futures“ soll auf einer gemeinsamen Auktionsplattform der Union oder wahlweise auf nationalen Auktionsplattformen erfolgen. Nationale gesetzliche Regelungen zur Marktaufsicht existierten bisher aber nur für Fünf-Tage-Futures auf Emissionszertifikate, fehlten jedoch für den Handel mit Zwei-Tage-Spots.\ \ Das angesprochene BG, das am 1. 1. 2013 in Kraft getreten ist, fügt die erforderlichen Bestimmungen in das österreichische Recht ein. Die FMA wird als zuständige nationale Behörde benannt, die im Interesse des österreichischen Finanzmarkts am gemeinsamen Aufsichtssystem iSd VO (EU) 1031/2010 mitwirkt und die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Aufgaben und Kompetenzen wahrnimmt. Neben der Einführung eines Rechtsrahmens für die Marktaufsicht über den Handel mit Zwei-Tage-Spots auf Emissionszertifikate werden auch gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Zugangs zur Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten für die Marktteilnehmer getroffen.
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