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Peter Sander

Steirisches Regionalprogramm zum Schutz von Gewässerstrecken – Begutachtungsverfahren


Gestützt auf § 55g Abs. 1 Z 1 WRG 1959 soll für die Steiermark ein Regionalprogramm zum Schutz von Gewässerstrecken erlassen werden wird (Gewässerschutzverordnung).

Damit soll eine Vielzahl bestimmter Abschnitte von Oberflächengewässern – im Berichtsgewässernetz, das sind die Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km², insgesamt mit einer beachtlichen Länge – als Bewahrungsstrecke (Kategorie A), Ökologische Vorrangstrecke (Kategorie B) oder Abwägungsstrecke (Kategorie C) ausgewiesen werden.

Davon abhängig soll in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bei der Handhabung der §§ 9, 10, 21a, 38 und 41 WRG 1959 auf folgende Aspekte besonders Bedacht genommen werden: Querbauwerke, die der Durchgängigkeit entgegenstehen, sollen nicht oder nur mehr eingeschränkt zugelassen werden, ebenso Wasserentnahmen.

Ausnahmen sind für Vorhaben in Zusammenhang mit der Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen, soweit diese dem öffentlichen Interesse dienen, sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung vorgesehen.

Auch ein im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung gem. RL 2001/42/EG erstellter Umweltbericht stützt das Verordnungsvorhaben.

Die geplante Verordnung soll unmittelbar nach deren Kundmachung in Kraft treten, sie würde daher auch für dann (noch) anhängige Bewilligungsverfahren gelten.

Bis 15.05.2015 kann zum Verordnungsentwurf Stellung genommen werden.

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