Am 1.9.2009 tritt das langersehnte Gesetz Nr. 309/2009 über die Förderung erneuerbarer Energie in Kraft, das endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für diesen Bereich der Energieerzeugung bringen soll.\\Das Gesetz Nr. 309/2009 zur Förderung erneuerbarer Energie tritt grundsätzlich am 1.9.2009 in Kraft, die Förderungsbestimmungen jedoch erst am 1.1.2010.\\Das Gesetz sieht folgende Arten der Förderung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und Biogas vor:\\
Bevorzugter Anschluss an das regionale Distributionsnetz,
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Bevorzugter Zugang in das System der Stromübertragung, Stromdistribution und Stromlieferung,
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Stromabnahme für 15 Jahre,
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Zuzahlungen für 15 Jahre.
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\In dem Gesetz werden weiters geregelt:\\
Pflichten und Rechte der einzelnen Beteiligten,
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Gründe, für die Verweigerung des Anschlusses der Anlage an das Netzwerk,
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Herkunftszertifikate für Grünstrom und Biomethan,
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\Mit Beschluss des Regulierungsamts URSO Nr. 2/2009 wurden die Einspeistarife für 2010 neu festgelegt.\\Nähere Informationen zum Bereich Alternativenergie in der Slowakei, die detaillierten Einspeistarife und eingereichten Alternativenergieprojekte finden sich im NH Alternativenergiereport, Juni 2009, der hier abrufbar ist.