In Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (besser bekannt als Seveso III-Richtlinie) wurden mit BGBl I 81/2015 die GewO und das EG-K, mit BGBl I 80/2015 das MinroG an die Vorgaben der neuen Seveso-Vorschriften angepasst. Im MinroG sind zudem auch noch zwei weitere Richtlinien mitumgesetzt worden.
Während die Umsetzung des neuen Seveso-Regimes im MinroG und im EG-K im Wesentlichen durch Verweise auf die GewO erfolgt, wurde in letzterer in diesem Zusammenhang (neben einigen Änderungen im Berufsrecht) Abschnitt 8a über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen weitestgehend neu gefasst. Inhaltlich ist die wesentlichste Neuerung die Einstufung hinsichtlich der Gefahrenkategorien der nicht näher bezeichneten Stoffen und Gemischen anhand der CLP-Verordnungen.