Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland schnellstmöglich zu beenden, schlägt die Kommission ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor.
Neben der notwendigen Diversivizierung der Erdöl- und Erdgasquellen sollen mit dem REPowerEU-Plan die Anstrengungen beim Ausbau erneuerbarer Energien und bei der Energieeinsparung verstärkt werden. So soll das – erst kürzlich im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets (noch nicht rechtskräftig) angehobene – 2030-Ziel für den Anteil an erneuerbaren Energien von 40% auf 45% erhöht und die Energieeffizienz 2030 im Vergleich zu 2020 um 13% (anstatt 9%) gesteigert werden. Hervorzuheben ist zudem die von der Kommission erarbeitete EU-Solarstartegie, die ua eine PV-Pflicht für gewisse Neubauten vorsieht, sowie die vorgeschlagenen Änderungen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. So sollen die Mitgliedstaaten künftig „Go-to-Gebiete“ festlegen, in denen die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP bei Erneuerbaren-Energien-Projekten gänzlich entfallen kann. Zudem sollen kurze, verbindliche Fristen für die Dauer von Genehmigungsverfahren sowie eine Zustimmungsfiktion bei Untätigkeit der Behörde vorgesehen werden. Auch außerhalb von Go-to-Gebieten sollen Erneuerbare-Energie-Projekte als im überwiegenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit liegend eingestuft werden. Gewisse Zielkonflikte mit dem Naturschutz treten offen zu Tage - die Diskussion dürfte noch spannend werden!