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Martin Niederhuber

Regierungsvorlage UVP-G-Novelle 2023: Klima, Boden & Erneuerbare

Die UVP-G-Novelle 2023 ist nun endlich im Umweltausschuss des Nationalrats gelandet. Es geht (immer noch) um Erneuerbare und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung; die EU-Beschleunigungs-VO

(s. NHP Sondernewsletter Jänner 2023) wurde dabei allerdings ignoriert.


„Fast track“ für Erneuerbare

• Beschleunigung von „Vorhaben der Energiewende“: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, Speicher, Leitungen und (neu) Eisenbahnen; PV-Anlagen bleiben ausgenommen.

• Windkraftanlagen sollen nicht an fehlender Raumplanung scheitern: Hat ein Bundesland Vorrangs- oder Eignungsflächen ausgewiesen, schadet eine fehlende Flächenwidmung der Gemeinde nicht. Fehlt auch die Windenergieraumplanung des Landes, genügt die Zustimmung der Standortgemeinde.

• Vorhaben der Energiewende dürfen nicht am Landschaftsbild scheitern, wenn bereits vorher eine Strategische Umweltprüfung erfolgte.

• Gleichzeitig wird diesen Vorhaben ex lege ein hohes öffentliches Interesse attestiert.


Klima und Boden

• Begrenzung der Emission von Treibhausgasen nach dem Stand der Technik; ausgenommen sind dem Emissionshandel unterliegende Anlagen.

• Bodenschutzkonzept als Antragsunterlage (neu).

• Industrie- und Gewerbeparks, Einkaufszentren, Logistikzentren und Parkplätze: Einzelfallprüfungen im Hinblick auf die Schutzgüter Fläche und Boden.


Verfahrensbeschleunigung

• Einwendungen müssen bei sonstiger Präklusion innerhalb der Auflagefrist erfolgen.

• Verfahrensgliedernde Fristen für Parteienvorbringen mit Teil- Präklusionswirkung.

Ergänzendes Vorbringen spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung.

• Beschränkung des Nachschiebens von Vorbringen beim Bundesverwaltungsgericht.

• Zulässigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Konzeptform.

• Technologische Weiterentwicklungen oder immissionsneutrale Änderungen bereits bewilligter UVP-Projekte sind bloß anzeigepflichtig.


Ausweitung der UVP-Tatbestände

• Die UVP-Tatbestände werden – aufgrund von Vertragsverletzungsverfahren, höchstgerichtlicher Judikatur, aber auch zur Umsetzung eines reduzierten Bodenverbrauchs – deutlich ausgeweitet – fast jede Branche ist betroffen!

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