1.) VwGH 27. 9. 2013, 2010/05/0202 (UVP-G 2000; AVG)\ Bürgerinitiative kann Parteistellung mangels rechtzeitige Erhebung von Einwendungen bzw nicht rechtzeitiger Bildung einer Bürgerinitiative im Genehmigungsverfahren nicht erlange; der Hinweis auf die Präklusionsfolgen war in der Projektkundmachung enthalten; Behörde muss auf die Möglichkeit der „Quasi-Wiedereinsetzung“ nicht aufmerksam machen; die Nichtbeachtung der im Widerspruch zur irrtümlichen Annahme der Bf stehenden Beschreibungen im Edikt und Informationen in den Antragsunterlagen stellt ein Verschulden der BI (ihrer Proponenten) dar, das den eines minderen Grades des Versehens übersteigt; für die Entstehung der Parteistellung einer BI im Genehmigungsverfahren ist die ordnungsgemäße Einbringung der Stellungnahme und der Unterschriftenliste maßgeblich
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Präklusionsbestimmungen iSd § 44a iVm § 44b Abs 1 AVG entspricht im Rahmen des UVP-Genehmigungsverfahrens unionsrechtlichen Anforderungen33
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2.) VwGH 11. 9. 2013, 2010/04/0113 (GWG)\ Einräumung von Dienstbarkeiten im Enteignungsweg für den dauernden Bestand und sicheren Betrieb sowie die Instandhaltung von Erdgashochdruckleitungen; die Parteistellung desjenigen, dessen Grundstück unmittelbar in Anspruch genommen wird, ist nicht einwendungsbezogen wie die des (bloßen) Nachbarn; es muss aus dem Blickwinkel der „Präklusion“ ausreichen, wenn sich der Eigentümer gegen die Maßnahme ausspricht; aufgrund der auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Erhaltung einer ausreichenden Erdgasinfrastruktur kann dem Gesetzgeber nicht zugesonnen werden, er hätte die Entziehung oder Beschränkung von Grundeigentum nur vor oder während der Errichtung der genannten Leitungsanlagen zulassen wollen.
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3.) VwGH 12. 9. 2013, 2011/04/0002 (UVP-G)\ Verhängung eines Straferkenntnisses wegen Schotterabbautätigkeiten ohne rechtskräftiger Genehmigung nach dem UmweltverträglichkeitsprüfungsG; mit einer Abbautätigkeit darf erst nach Rechtskraft der UVP-Genehmigung begonnen werden, um die Umgehung der UVP durch Aufteilung eines Gesamtvorhabens auf einzelne Teile zu verhindern; die BVB konnte im Rahmen einer verfassungsrechtlich zulässigen Delegation entscheiden; das „Betreiben“ eines UVP-pflichtigen Vorhabens ohne die nach diesem Bundesgesetz erforderliche Genehmigung ist nach seinem Wortlaut ein fortgesetztes Begehungsdelikt
\ 4.) VwGH 18. 9. 2013, 2010/03/0173 (UVP-G)\ Das Beschwerdevorbringen, für das Gesamtprojekt (grenzüberschreitende Führung der Rohölleitung von Schwechat nach Bratislava) wäre die Durchführung einer UVP geboten (gewesen), geht insofern fehl, als dass nicht über die Genehmigung der Errichtung und Inbetriebnahme der genannten Leitung entschieden wurde, sondern lediglich über eine Neufestlegung der Trasse\ \ 5.) VwGH 26. 9. 2013, 2010/07/0219 (WRG)\ \ Amtsbeschwerde gegen die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung einer Sickerwasservorbehandlungsanlage; die Amtsbeschwerdebefugnis nach § 33b Abs 10 WRG setzt einen rechtskräftigen Bescheid voraus, weshalb sich ein Verständnis als Vorschrift über das Verfahren iSd § 38 Abs 1a AWG verbietet; § 33b Abs 10 WasserrechtsG ist keine Bestimmung über die Parteistellung iSd § 38 Abs 1a AWG; eine Interessenabwägung iSd § 33b Abs 10 WRG kann ohne Bezug auf die nachvollziehbar darzustellenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse nicht durchgeführt werden