1.) Energieinfrastruktur-VO (TEN-V) durch Rat angenommen\
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Bezug: Presseaussendung der Kommission IP/13/266 vom 21/3/2013\
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Der Rat hat die VO über Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur am 21. 3. 2013 im Wesentlichen unverändert (im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag 2011, KOM 2011, 658) verabschiedet; mit einer Kundmachung der VO im ABl ist demnächst zu rechenen. Das Europäische Parlament hatte der VO bereits früher förmlich zugestimmt. Um bis 2020 die dringend erforderlichen 200 Mrd. EUR für Investitionen in Strom- und Gasnetze zu mobilisieren, wird mit der VO ein neuer Rahmen für kritische Infrastrukturen geschaffen. Das Genehmigungsverfahren wird transparenter und schneller (normalerweise soll es zukünftig nicht länger als drei Jahre und sechs Monate dauern). Durch das Verfahren sollen, so das Ziel der VO, in ganz Europa die Verwaltungskosten der Träger eines Projekts im Durchschnitt um jeweils 30 % gesenkt werden. Das beschleunigte Verfahren gilt nur für besonders wichtige Infrastrukturen, die so genannten „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“. Nach der VO handelt es sich dabei um Vorhaben, die grenzüberschreitend sind oder für zwei oder mehr Mitgliedstaaten von Nutzen sind. Die Vorhaben können auch für eine Förderung der EU im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ in Betracht kommen.\
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zu näheren Abgrenzungsfragen vgl bereits Raschauer/Sander, in SPDR 2012.\
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2.) Klima- und Energiepolitik bis 2030: Grünbuch und Konsultation\
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Quelle: Newsletter EU-Umweltbüro vom 27.3.2013\
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Die Kommission hat am 27. 3. 2013 das Grünbuch „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“ angenommen, mit dem eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Inhalt des Politikrahmens bis 2030 eingeleitet wird. Die Konsultation, an der alle Unionsbürger teilnehmen können, endet am 2. Juli. Der Politikrahmen bis 2030 „stützt sich auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Politikrahmen bis 2020 und zeigt auf, wo Verbesserungen möglich sind. Dabei werden wir den nach 2020 aufgetretenen Veränderungen wie den Veränderungen des Energiesystems und der Wirtschaft, aber auch internationalen Entwicklungen Rechnung tragen.“\
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Das Grünbuch enthält eine Reihe von Frage, zum Beispiel:\
• Wie sollten die klima- und energiepolitischen Ziele für 2030 nach Art, Wesen und Ambitionsgrad gestaltet sein?\
• Wie kann Kohärenz zwischen verschiedenen Politikinstrumenten geschaffen werden?\
• Wie kann das Energiesystem am besten zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen?\
• Wie kann der unterschiedlichen Handlungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden?\
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Die Kommission veröffentlichte weiters eine konsultative Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa. In dieser Mitteilung werden die Hemmnisse erörtert, die verhindert haben, dass sich die CO2-Abscheidung und -speicherung (CCS) in dem 2007 prognostizierten Tempo entwickelt. Solange beispielsweise die Preise im EU-Emissionshandelssystem deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen liegen, gibt es für Unternehmer keinen Grund, in CCS zu investieren.\
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