Seit 2005 können ortsfeste Anlagen (zB Strom- und Wärmeversorgung, Papierherstellung, chemischen Industrie und dgl) sowie ab 2012 die Luftfahrtindustrie Treibhausgase nur mehr emittieren, wenn sie über entsprechende Zertifikate verfügen (basierend auf dem komplexen EU-System zum Handel mit Zertifikaten über Rechte zur Emission von Treibhausgasen, ETS). Gemäß der ETS-Richtlinie versteigern die Mitgliedstaaten ab 2012 alle Zertifikate für den Luftverkehr und ab 2013 für ortsfeste Anlagen, die nicht kostenlos zugeteilt werden. Nunmehr hat die Kommission am 14.7.2010 einen Verordnungsentwurf zur Diskussion gestellt, der den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung dieser Treibhausgasemissionszertifikate betrifft.\ \ Problematisch daran ist, dass die VO bereits bis zum 30. Juni 2010 erlassen hätte sein müssen. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Kommission (noch) gewährleisten kann, dass bereits 2011 hinreichend viele Zertifikate für die Jahre ab 2013 versteigert werden können.
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