Mit heutigem BGBl III 119/2010 hat der Bundeskanzler kundgemacht, dass folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung hinterlegt haben und somit dem Abkommen beigetreten sind: Gabun, Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Volksrepublik Laos, Somalia und Tonga.\ \ Darüber hinaus informiert das BGBl, dass sich Montenegro auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden erachtet, sowie dass das Vereinigte Königreich die Anwendbarkeit das Basler Übereinkommen auf die Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern bzw. Jersey ausdehnt. Dänemark wiederum hat den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grönland und die Färöer Inseln ausgedehnt.
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