Vor kurzem wurde bekannt, dass die Kommission ein Mahnschreiben an Österreich betreffend die Anwendung der RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gerichtet hat. Das Mahnschreiben (Quelle: hier) beruht auf Beschwerden, wonach das österreichische Natura 2000-Netz unvollständig sei. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, den von der Kommission behaupteten Verstoß gegen EU-Recht zu widerlegen bzw. die geforderte Liste potenzieller Schutzgebiete vorzulegen. Sollte das nicht geschehen, müsste Brüssel Wien nochmals Gelegenheit zu einer Rechtfertigung bzw Vorlage der Liste geben. Erst wenn Österreich dem nicht nachkommen sollte, könnte die Kommission allenfalls den EuGH anrufen. Auf Grund der einzuhaltenden Verfahrensschritte könnte die Klage frühestens in etwa einem Jahr eingebracht werden.
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