Die Kommission hat vor kurzem eine öffentliche Anhörung zum Themenkreis „kollektiver Rechtsschutz in Europa“ eingeleitet. Verbraucher und Unternehmen können parallel zur Kommission die Einhaltung des Unionsrechts vor den nationalen Gerichten geltend machen. In vielen Fällen ist dafür eine Vielzahl an Einzelklagen notwendig.\
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Das Verbraucherrecht sieht bereits die Möglichkeit vor, kollektive Unterlassungsansprüche durchzusetzen oder eröffnet die Möglichkeit einer gemeinsamen Klage mehrerer Personen. Vergleichbare Instrumente fehlen aber in anderen Rechtsbereichen, ua auch in Angelegenheiten des europäischen Umweltrechts. Noch größer sind die Unterschiede beim kollektiven Rechtsschutz, wenn ein Fall mehrere Mitgliedstaaten betrifft und eine Gruppe von Verbrauchern oder Unternehmen Schadenersatz in derselben Sache geltend machen will.\
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Die EU-Kommission will deshalb im Rahmen einer öffentlichen Anhörung versuchen, gemeinsame Rechtsgrundsätze für den kollektiven Rechtsschutz in der EU zu bestimmen. Beiträge können ab sofort bis Ende April eingereicht werden. Vgl die zugrunde liegende Pressemitteilung der Kommission. \
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