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Peter Sander

Kleines Ökostrompaket beschlossen und kundgemacht

Nach einer Last-minute-Einigung hat der Nationalrat Anfang Juli das lange verhandelte “Kleine Ökostrompaket“ einstimmig beschlossen. Bei Photovoltaik wird es für Investitionen in Anlagen und Speicher einen Fördertopf von insgesamt 30 Mio. Euro für die Jahre 2018 und 2019 geben. Für Biogasanlagen der effizienteren zweiten Generation werden 11,7 Mio. Euro pro Jahr für fünf Jahre bereitgestellt, wobei die Verträge auf drei Jahre Laufzeit beschränkt sind. Zum Abbau der Wartelisten bei Wind- und Kleinwasserkraft beträgt das Unterstützungsvolumen für die Windkraft insgesamt 45 Mio. Euro, für Kleinwasserkraft insgesamt 3,5 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018. Die wichtigsten Eckpunkte im Detail: Wind

Das Sonderkontingent für den Abbau der Warteschlange bei Wind beträgt 45 Mio. Euro, auszahlbar in Tranchen von 30 Mio. Euro 2017, 15 Mio. Euro 2018. Abschläge vom jeweils beantragten Tarif von 7% sind für das Reihungsjahr 2019, von 8% für 2020 und von 10% für 2021 vorgesehen. Allfällige nicht abgeholte Mittel stehen 2019 zu geltenden Konditionen im Unterstützungsvolumen für Wind für die normale Kontrahierung zur Verfügung.

Verlängerung der Antragsverfallsfrist von derzeit drei auf fünf Jahre. Bis zum einschließlich vierten Jahr gilt der beantragte Tarif, im fünften Jahr der Letztverordnete.

Verlängerung der Fertigstellungsfrist von derzeit 36 auf 48 Monate für alle Anlagen.

Photovoltaik

Volle Ausschöpfung des Unterstützungsvolumens von 8 Mio. Euro ohne Abzug des Eigenverbrauchs, was de facto einer Steigerung der real verfügbaren Mittel von ca. 6 auf 8 Mio. Euro gleichkommt. Neue Investförderung für Erzeugungsanlagen und Speicher für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 30 Mio. Euro, wobei 40% davon für Speicher reserviert sind.

Erlaubnis zur Errichtung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen auf Mehrparteienhäusern durch Novellierung des ElWOG.

Kleinwasserkraft

Verschiebung von 1 Mio. Euro aus dem Resttopf in das Kontingent für Kleinwasserkraft und Erhöhung der Investförderung.

Zusätzliches Sonderkontingent zum Warteschlangenabbau in Höhe von 3,5 Mio. Euro, auszahlbar in Tranchen von 2 Mio. Euro 2017 und 1,5 Mio. Euro 2018.

Biogas

In den nächsten fünf Jahren werden Biogasnachfolgetarife in Höhe von jeweils 11,7 Mio. Euro mit einer Tariflaufzeit von drei Jahren gewährt. Die Reihung für die Vergabe erfolgt nach Effizienzkriterien. Biogas-Neuanlagen sind nur dann förderfähig, wenn ambitionierte Effizienzkriterien eingehalten werden und die eingesetzten Brennstoffe zu höchstens 30% aus den Kulturarten Getreide und Mais bestehen.

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen: Die Verordnung wurde am 26. Juli 2017 kundgemacht und ist mit 27. Juli 2017 in Kraft getreten.

[Ursprüngliche Quelle Mag. Cristina Kramer, Abteilung Energie- und Umweltpolitik, Wirtschaftskammer Österreich]

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