Der vom Bundespräsidenten genehmigte geänderte Anhang I zum Übereinkommen betreffend grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen (gefährliche Stoffe zum Zweck der Bestimmung gefährlicher Tätigkeiten) ist mit 19. 3. 2008 in Kraft getreten. Die Änderung des Übereinkommens wurde in BGBl III 2010/14 (ausgegeben am 11. 2. 2010) kundgemacht.
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