Hitzewelle, Dürren, Waldbrände – wieder einmal ist die Klimaerwärmung in aller Munde. Zumindest vorübergehend. Dass sich künftig auch Gerichte vermehrt mit dem Klimawandel und dessen Folgen beschäftigen werden (müssen), wurde nicht zuletzt durch das Verfahren zur dritten Piste des Flughafens Wien Schwechat deutlich.
Nun liegt die erste Klage gegen die Klimapolitik der EU vor. Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat das EuG die Klage mehrerer besonders vom Klimawandel betroffener Familien gegen Rechtsakte der EU angenommen und das weitere Verfahren eingeleitet. Dies kommt einigermaßen überraschend, wäre doch auch eine Ablehnung durch das EuG denkbar gewesen. Eine endgültige Entscheidung wird aller Voraussicht nach jedoch erst der EuGH treffen.
Konkret richten sich die Kläger/innen gegen mehrere jüngst von Rat und Europäischem Parlament beschlossene Rechtsakte zur Treibhausgasemissionsreduktion (betreffend Emissionszertifikatehandel, Lastenteilungsentscheidung, LULUCF). Vorgebracht wird, dass die festgelegten Emissionsreduktionsziele nicht ausreichten, um die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erreichen. Auch die bisher gestatteten Emissionen entsprächen nicht der technischen und wirtschaftlichen Kapazität der Union zur Emissionsreduktion. Statt der bislang angestrebten Verminderung um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 sollten die Emissionen bis 2030 um 50 bis 60 % gesenkt werden.
Gestützt wird die Klage unter anderem auf verschiedene durch die GRC garantierte Rechte, wie bspw das Recht auf Leben, das Recht auf Unversehrtheit oder das Recht auf Eigentum. Die Kläger/innen machen geltend, bereits jetzt aufgrund klimawandelbedingter Schäden in ihren Grundrechten verletzt zu sein. Mit weiteren Grundrechtsverstößen sei zu rechnen.
Weitere Informationen zum Inhalt der Klage finden sich im Amtsblatt der EU.