Die EU-Kommission hat vor kurzem bekannt gegeben, dass sie ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zurückgezogen hat und die Umsetzung der Aarhus-Konvention auf europäischer Ebene vorerst nicht weiter forcieren wird. Damit ist neben dem Entwurf für eine Bodenschutzrichtline ein weiterer Vorschlag im Umweltbereich der Deregulierungsagenda der Kommission zum Opfer gefallen.
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Der aktuelle Schritt der Kommission ist bedenklich. Es bedarf keines weiteren Hinweises, dass der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nicht in allen Mitgliedstaaten der EU effektiv gewährleistet ist (s zB Bericht der EU-Koordination dt Naturschutzring, 12. Mai 2011). Darüber hinaus erscheint es im Hinblick auf das 7. Umweltaktionsprogramm problematisch, den Vorschlag zurückzuziehen; immerhin ist im Programm das Ziel formuliert, dass bis 2020 in allen Mitgliedstaat ein Gerichtszugang im Umweltangelegenheiten eröffnet ist, der mit den Vorgaben von Aarhus übereinstimmt.