Der Rat der Europäischen Union, unterstützt vom Europäischen Parlament, hat vor kurzem das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert (s hier; der zugrunde liegende Antrag der Kommission stammt immerhin aus 2008 [!]; das Protokoll war 2007 mit Beschluss 2007/799/EG unterzeichnet worden; http://europa.eu/legislation_summaries/transport/transport_energy_environment/l24468_de.htm).
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Die Alpenkonvention wurde 1991 unterzeichnet und ist 1995 in Kraft getreten. Der völkerrechtliche Vertrag, der nunmehr auch die EU bindet, ist ein internationaler Vertrag zwischen den acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) und der EU, der auf den Alpenschutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen abzielt. Die Alpenkonvention ist der weltweit erste international bindende Vertrag für den Schutz eines Gebirges.
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Die Ratifikation wird dazu führen, dass der Alpenkonvention zukünftig ein bedeutender Stellenwert in der EU-Verkehrspolitik zukommen wird (etwa betreffend Eisenbahnkorridore, sonstige Verkehrsmaßnahmen).