Der EU-Ombudsmann war vor kurzem von mehreren österreichischen Bürgerinitiativen angerufen worden. Bei der Erweiterung des Wiener Flughafens kam es nach Ansicht der Beschwerdeführer zu gravierenden Gesetzesbrüchen. Vor der Erweiterung des Flughafens war keine UVP durchgeführt, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben sei. Auch die Kommission sei nicht aktiv geworden, als eine nachträglich durchgeführte Prüfung beanstandet wurde. Bei der im Nachhinein durchgeführten – und von der EU-Kommission angeordneten – UVP gab es laut EU-Ombudsmann „mögliche Interessenkonflikte“ der Behörden. Die Kommission wurde nach Abschluss der Prüfung allerdings diesbezüglich nicht aktiv.\
\
Der Ombudsmann folgt der Ansicht der Bürgerinitiativen und hat einen Sonderbericht an das EU-Parlament verfasst. Darin kritisiert der Ombudsmann die Säumigkeit der Kommission und fordert sie zum Handeln auf.\
\
„Während seiner Untersuchung wies der Ombudsmann wiederholt auf Probleme mit dieser nachträglichen Prüfung hin. Erstens habe das für die Prüfung verantwortliche Ministerium selbst einige Projekt-Genehmigungen erteilt. Der Ombudsmann teilte die Ansicht der Beschwerdeführer, dass dies einen Interessenskonflikt darstellen könnte. Zweitens hätten die Bürgerinitiativen mit ihrer Kritik Recht, die Kommission habe sich nicht ordnungsgemäß mit ihrer Forderung nach Zugang zu einem Überprüfungsverfahren befasst.\
\
Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass es die Kommission versäumt habe, angemessene Schritte im Hinblick auf eine offensichtliche Verletzung von EU-Recht zu ergreifen. Er unterbreitete daher dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht mit der Bitte um Unterstützung, um die Kommission davon zu überzeugen, ihr Vorgehen in diesem Fall zu korrigieren.“ Das EU-Parlament wird sich nun intensiv mit dieser Angelegenheit beschäftigen. (Quelle: EU-Umweltbüro, 23. 5. 2012)\
\