Vor kurzem hat die EU eine RL zur Regulierung der Emissionen von Großfeuerungsanlagen beschlossen, die in Kürze im ABl der EU kundgemacht werden soll (vgl Presseaussendung der Kommission vom 8.11.2010). Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, welche noch vor Ende 2010 erwartet wird. Die Richtlinie aktualisiert die bestehenden Rechtsakte auf dem Themengebiet der Industrieemmissionen (insb die RL 2001/80/EG) und kodifiziert das geltende EU-Recht in einer Sammeldirektive. Den Mitgliedstaaten wird ab Inkrafttreten eine Frist von zwei Jahren gesetzt, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und mit der Durchführung der neuen Rechtsvorschriften zu beginnen.\ \ Beabsichtigt ist, die Industrieemissionen von Großfeuerungsanlagen in der EU (Luft- und sonstige umweltschädigende Emissionen) weiter zu reduzieren und die Zahl der vorzeitigen Todesfälle um 13 000 pro Jahr zu verringen. Dies dadurch, dass Industrieanlagenbetreiber verpflichtet werden, die besten verfügbaren Techniken verstärkter als bisher anzuwenden (daher: Vorschreibung strengerer Emissionsgrenzwerte für die größten Anlagen in der EU durch die neue RL). Außerdem fordert die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur aktiven Förderung von neuen Techniken auf, womit ein Kreislauf kontinuierlicher Verbesserungen der Umweltleistung der Industrie in der EU in Gang gesetzt wird.\ \ Die neue Richtlinie sieht eine Reihe von verbesserten Mechanismen vor, mit denen die Mitgliedstaaten die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften kontrollieren und durchsetzen. Die Bestimmungen zur Emissionsüberwachung und Berichterstattung sowie die Bestimmungen über Umweltinspektionen wurden stark erweitert. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen wurde verbessert.\ \ Anm: Der Begriff der Großfeuerungsanlage umfasst alle Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt (MW) oder mehr, in denen Brennstoffe fossiler Herkunft – vor allem Braun- und Steinkohle sowie Erdgas – oder Brennstoffe biogener Herkunft, wie zB Holz, eingesetzt werden.
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