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EU-EntwaldungsVO: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Eigentlich hätte die EU-EntwaldungsVO (EUDR) bereits in knapp mehr als einem Monat, am 30.12.2024, EU-weit für die Mehrzahl der Unternehmen gelten sollen. Um den Unternehmen und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitungen zu geben, wurde die Umsetzungsverpflichtung nun aber um ein Jahr hinausgeschoben.


Bereits jetzt hat die Kommission die lange erwarteten Leitlinien sowie die aktualisierten FAQs veröffentlicht, die zumindest eine gute erste Orientierung für die betroffenen Unternehmen ermöglichen. Auch wenn mit der Verschiebung ein Jahr „gewonnen“ wurde, sollten Importeure, Exporteure und Händler von Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz oder bestimmten, daraus erzeugten Produkten (zB Sägespäne, Papier, Gummireifen) die neuen Sorgfaltspflichten alsbald umsetzen, um das eigene Unternehmen und seine Lieferkette „EUDR-fit“ zu machen. Arbeit gibt es aber auch noch an anderer Stelle: In Österreich fehlt noch das Durchführungsgesetz, das insbesondere die Behördenzuständigkeit und die Strafbestimmungen festlegt, und die Kommission hat bis 30.6.2025 die Liste zur Risikoeinstufung aller Länder zu veröffentlichen. Sollte Österreich als Land mit „geringem Risiko“ eingestuft werden, würde das die Sorgfaltspflichten und damit den Aufwand für heimische Rohstoffe/ Produkte (zB Holz, Soja) deutlich reduzieren.

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