top of page
Peter Sander

EU-ArtenschutzVO wird neu gefasst

Vor kurzem hat die Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der EU-Artenschutzverordnung vorgelegt (KOM 2012, 403). Diese war erforderlich, zumal die Verordnung bereits mehrfach überarbeitet wurde und nicht mehr klar verständlich gewesen sei. Außerdem musste die Verordnung an den Lissabon-Vertrag und die neuen Arbeitsweisen der EU angepasst werden. Die Artenschutzverordnung trat 1987 in Kraft und wurde letztmalig 1996 überarbeitet.\ \ Die Artenschutzverordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Der Handel soll so weit kontrolliert werden, dass das Überleben von heimischen wildlebenden Tieren und Pflanzen nicht gefährdet ist. Damit werden das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen sowie mehrere europäische Schutzbestimmungen umgesetzt.

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

EuGH stärkt den Wolfsschutz

Tiroler Abschusserlaubnis ver­stößt gegen die FFH-RL.   Über das Urteil des EuGH vom 11.7.2024, C-601/22, WWF Österreich ua. gg. Tiro­ler...

KEC_Logo_Vektor.jpg
rms4BIZ_Logo-CMYK_pfa.png
NHP GmbH Logo RGB.jpg

PARTNER

TERMINE

SPONSOREN

KATEGORIEN

sramek-236px-x-46px.jpg
diepresse.png
LN_horizontal_4color_ppt_11.jpg
Luftreinhalterecht.jpg
Logo Umweltrechtsblog.png
Recht der Umwelt.gif
bottom of page