Die Kommission schlägt eine Notfallverordnung mit erheblichen Genehmigungserleichterungen für die Errichtung von Erzeugungsanlagen vor. Damit soll der Erneuerbarenausbau beschleunigt und die Abhängigkeit von russischem Gas reduziert werden.
Die Vorschläge der Kommission sind weitgehend: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll in umweltrechtlichen Abwägungsentscheidungen als im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegend und „der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienend qualifiziert werden. Zudem soll das artenschutzrechtliche Tötungs- und Störungsverbot abgeschwächt werden. Der Verordnungsvorschlag determiniert weiters konkrete Entscheidungsfristen für die Behörden: Die Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solarenergieanlagen auf Gebäuden sollen maximal einen Monat dauern; Anlagen von Eigenversorgern bis zu einer Größe von 50 kW sollen – wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet – von einer Genehmigungsfiktion profitieren. Die Verfahren zur Genehmigung von Wärmepumpen sollen nicht länger als drei, jene für Repowering-Projekte nicht länger als sechs Monate in Anspruch nehmen. Als EU-Verordnung würden die Genehmigungserleichterungen unmittelbar in Österreich gelten und entgegenstehendes nationales Recht für die einjährige Geltungsdauer verdrängen. Ob der Rat dem Vorschlag zustimmt und die Verordnung so erlässt, darf mit Spannung erwartet werden.
Christian Eder und Florian Stangl, Wien