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Peter Sander

Erk des VwGH zu §§ 19, 40 UVP-G; § 66 Abs 4 AVG

VwGH 11. 12. 2012, 2011/05/0038 (UVP-G)\ \ Leitsatz d Red: Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-G zwecks Errichtung und Betrieb eines Windparks\ \ Eine Flächenwidmung bezieht sich nicht nur auf den jeweiligen Erdboden, sondern auch auf den darüber und darunter liegenden Raum. Gesetzliche Regelung, wonach dem Gemeinderat bestimmte Akte vorbehalten sind, hat lediglich Auswirkungen im Innenverhältnis. Ob die in § 19 Abs 3 UVP-G genannten Parteien als Formalparteien überhaupt der Präklusion unterliegen können, ist strittig, war aber im Anlassfall nicht zu prüfen.\ \ Im Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G besteht eine Befugnis des US, über die Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Bescheides abzusprechen, nur in jenem Umfang, in dem eine Partei eine Rechtsverletzung bei der Berufungsbehörde geltend machen kann (Bekräftigung von VwGH 22. 12. 2010, 2010/06/0262).

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