Vor kurzem ist in BGBl II 2011/153, ausgegeben am 9. 5. 2011, die V des BMWFJ über die Messung der von Dampfkesselanlagen und Gasturbinen ausgehenden Emissionen in die Luft (Emissionsmessverordnung-Luft – EMV-L) kundgemacht worden. Die V enthält Vorschriften für die Messung der Emissionen von Anlagen gem § 1 EG-K in die Luft; sie gilt nicht für Anlagen, die in den Geltungsbereich der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) fallen. Die EMV-L enthält Bestimmungen über Messtechnik, Messplätze und Messstrecken, Messgeräte und Messsysteme, die Kalibrierung, Wartung und Funktionsprüfungen, den Ersatz von Messgeräten, die Messung von Schadstoffkonzentrationen, Einzelmessungen und kontinuierliche Messungen sowie Übergangsbestimmungen. Mit dem Inkrafttreten der V am 10. 5. 2011 sind ua Anlage 2 des EG-K sowie die §§ 3-7 der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen (LRV-K 1989) außer Kraft getreten.
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