Die Vorgaben für die Lieferung von Strom außerhalb des öffentlichen Netzes über Direktleitungen waren bislang äußerst streng. Um direkte Versorgungsmodelle, etwa für Gewerbebetriebe, zu erleichtern, sieht der ElWG-E wichtige Anpassungen vor:
• Eine strikte technische Trennung von Direktleitung und öffentlichem Netz soll nicht mehr erforderlich sein, solange sichergestellt werden kann, dass es zu keinen Ringflüssen kommt.
• Das bedeutet auch, dass der über die Direktleitung zum Abnehmer fließende Strom in das öffentliche Netz eingespeist und verwertet werden kann.
• Der Erzeuger kann für die Einspeisung des nicht vom Abnehmer benötigten Stroms dessen Zählpunkt nutzen und den Überschuss in eigenem Namen verwerten.
• Die Versorgung über die Direktleitung soll keine Lieferantenstellung zur Folge haben.
Insgesamt ist zu erwarten, dass die neu eröffneten Möglichkeiten die Attraktivität von Versorgungsmodellen „hinter dem Zählpunkt“ erheblich steigern würde und insbesondere On-Site-PPAs und „Liefer-Contracting“-Modelle zunehmen werden. Dadurch könnten nicht nur (Industrie-) Betriebe bei ihren Dekarbonisierungsbestrebungen unterstützt, sondern auch die öffentlichen Netze entlastet werden.