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Florian Stangl

EAG-Novelle: Grünes Licht für die Marktprämien

Nach langem Tauziehen zwischen Wien und Brüssel hat die Kommission das Marktprämiensystem für Ökostromanlagen unter Auflagen freigegeben. Nun steht der jährlichen „grünen Milliarde“ nichts mehr im Wege.


Neben den beihilfenrechtlich erforderlichen Anpassungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) nutzt der Gesetzgeber die Anpassung, um auch andere wichtige energierechtliche Klarstellungen zu treffen. Die wesentlichen Eckpunkte der (bei Redaktionsschluss bereits vom Nationalrat beschlossenen) 2. EAG-Novelle im Überblick:


  • Ein vergleichsweise bescheidenes Kontingent von 20 MW ist – in Abweichung von dem ansonsten herrschenden Grundsatz der technologiespezifischen Fördervergabe – künftige für gemeinsame Ausschreibungen für Wasser- und Windkraftanlagen reserviert. Hier konkurrieren also zwei unterschiedliche „grüne Energiequellen“ um die Marktprämien.

  • Nur im Jahr 2022 wird die Marktprämie für Windkraft – auch – im Administrativverfahren („auf Antrag“) vergeben. Ab 2023 müssen sich die Betreiber alleine in kompetitiven Ausschreibungsverfahren um die Marktprämie bewerben.

  • Für Windkraftanlagen unter 20 MW sowie solche, die von Energiegemeinschaften betrieben werden, gilt der Wettbewerbsansatz nur eingeschränkt: diesbezüglichen Geboten wirdautomatisch der höchste noch erfolgreiche Zuschlagswert zugeschrieben – quasi eine Marktprämien-Erfolgsgarantie.

  • Sind die Ausschreibungsverfahren unterzeichnet, kann die BMK das Ausschreibungsvolumen entsprechend reduzieren,

  • Klargestellt wird, dass Tätigkeiten einer Bürgerenergiegemeinschaft bzw. einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nicht der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen. Eine Gewerbeberechtigung ist damit nicht erforderlich.

  • Im ElWOG 2010 werden zudem die Regeln für eine Änderung der AGB und Entgelte – auch im Hinblick auf Verbraucher iSd KSchG und Kleinunternehmer – spezifiziert. Die gesetzliche Klarstellung war aufgrund der Nichtigerklärung diverser Vertragsklauseln in den AGB von Elektrizitätsversorgern notwendig geworden.


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