Mit BGBl II 262/2013 hat der Bundeskanzler den Schwellenwert für die Zulässigkeit von Direktvergaben auch für 2014 bei EUR 100.000,– festgesetzt und die diesbezügliche Regelung um ein weiteres Jahr verlängert.
top of page
25./26.09.2024
26.11.2024
05.12.2024
PARTNER
TERMINE
SPONSOREN
KATEGORIEN
bottom of page