Wenngleich man über meist budgetgesteuerte Artikelgesetze, wie das 2. Stabilitätsgesetz 2012 aufgrund der eher bescheidenen Übersichtlichkeit grundsätzlich geteilter Meinung sein kann, ist ungeachtet dessen auf eine Änderung des AWG 2002 und weiterer Gesetze durch dieses hinzuweisen: Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat gibt es hinkünftig nicht mehr!\ \ Art 69 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 (BGBl I 35/2012) bewirkt beispielsweise für den Bereich des AWG 2002, dass hinkünftig nur noch das Arbeitsinspektorat Parteistellung im Genehmigungsverfahren hat. Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat geht hingegen im Arbeitsinspektorat auf. Art 59 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 hebt daher konsequenter Weise das Bundesgesetz über das Verkehrs-Arbeitsinspektorat auf.\ \ So sehr dieser Schritt aus Gründen der Abgrenzungs- und Zuständigkeitskonfliktvermeidung für Großprojekte zu begrüßen ist, so sehr lässt das 2. Stabilitätsgesetz 2012 Übergangsbestimmungen für anhängige Verfahren vermissen. Man darf also nur hoffen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung in einzelnen Verfahren keine solchen Abgrenzungs- und Zuständigkeitskonflikte ausgetragen werden.
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