Mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 09.10.2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas sind eben jene veröffentlicht worden. Das im Anhang zum Durchführungsbeschluss veröffentlichte Dokument enthält Ausführungen zum Anwendungsbereich wie auch zu Betriebsbestimmungen und setzt vor allem den BVT-Standard für Anlagen zum Raffinieren von Mineralöl und Gas fest. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies nun, dass die Mitteilungsfrist nach der Industrieemissionsrichtlinie und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen beispielsweise in der GewO und dem AWG 2002 in Gang gesetzt wurde, innerhalb derer die Anlagenbetreiber den für sie zuständigen Behörden melden müssen, ob – vereinfacht ausgedrückt – ein entsprechender Anpassungsbedarf besteht (siehe zu den Grundzügen anhand des Gewerberechts zB den Beitrag von Granner/Stangl hier).
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