Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des § 1 Abs. 1, 2, 2a und 4 AWG 2002 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre nach § 8 AWG 2002 einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Obzwar die Intervalle in jüngerer Zeit immer länger werden (1992, 1995, 1998, 2001 und 2006) ist kürzlich der Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 veröffentlicht worden. Im Zuge der Erstellung des neuen Bundesabfallwirtschaftsplans ist nunmehr erstmals eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 8a AWG 2002 durchgeführt worden, wobei hierdurch – nach Angaben der Behörde – auch den Anforderungen der SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) entsprochen wurde.\ \ Abzurufen sind der Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 sowie die Ergebnisse der Umweltprüfung unter www.bundesabfallwirtschaftsplan.at.
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