Seit der letzten Novelle des UVP-G ist Teil der Umweltverträglichkeitserklärung und somit der Einreichunterlagen das sogenannte Klima- und Energiekonzept (KEK). Obwohl dieses Dokument und vor allem sein Inhalt kein Genehmigungskriterium im eigentlichen Sinn darstellt, werden in der Praxis zum Teil sehr hohe Anforderungen an das Klima- und Energiekonzept gestellt.\ \ Mit dem nunmehr veröffentlichten Leitfaden für das Klima- und Energiekonzept im Rahmen von UVP-Verfahren soll – nach Angaben des BMLFUW – Projektwerbern, Planern, Behörden und der Öffentlichkeit Hilfestellung bei der Konkretisierung der Inhalte des Klima- und Energiekonzeptes sowie Informationen zum Stand der Technik hinsichtlich der Energieeffizienz und der Reduktion von Treibhausgasemissionen relevanter Anlagen bzw. Anlagenteile gegeben werden.\ \ Seit wenigen Tagen werden der Basisleitfaden und insgesamt sechs Spezialteile für Abfallverbrennungsanlagen, Bergbau, Einkaufszentren und Beherbergungsbetriebe, Industrie- und Gewerbeparks, Industrieanlagen und Schigebiete auf der Homepage des Ministeriums zum download bereitgehalten: http://www.umweltnet.at/article/articleview/85677/1/7240/
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