Vor kurzem wurde die V des BMWFW, mit der die V über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben (Bergbau-Unfallverordnung 2015 – Bergbau-UV 2015) erlassen und die V über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten geändert wird, im BGBl II 2015/304, ausgegeben am 9. 10. 2015, kundgemacht.\ \ Die V dient der Umsetzung der „Seveso III-RL“ 2012/18/EU und ist iZm der Novelle des MinroG durch BGBl I 2015/80 zu sehen.\ \ Die Bergbau-UV 2015 löst mit 10. 10. 2015 die bisherige Bergbau-UnfallV, BGBl II 2007/103, ab. Auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach § 119 MinroG ist § 11 Bergbau-UV 2015 nicht anzuwenden.\ \ Die Änderung der V über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten tritt ebenfalls mit 10. 10. 2015 in Kraft.
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