An dieser Stelle ein kurzes Update zur AWG-Novelle (2293 dBNR 24. GP): Auch der Umweltausschuss hat vor wenigen Tagen grünes Licht gegeben, einer Plenarbehandlung noch vor der Sommerpause steht somit kaum mehr was im Wege. Gegenüber dem hier bereits besprochenen Begutachtungsentwurf darf vor allem auf folgende Änderungen hingewiesen werden:\\
Offensichtlich soll für Änderungen von IPPC-Anlagen weiterhin das vereinfachte Verfahren nach § 37 Abs 3 AWG 2002 möglich sein, was vor allem in der Praxis zur Verfahrensbeschleunigung beitragen wird;
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die nach Ablauf von zehn Jahren ursprünglich vorgesehene regelmäßige Aktualisierung scheint entfallen zu sein;
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so manche Verwaltungsstrafdrohung wird hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe in deutlich entschärfter Form ihren Weg ins BGBl finden;
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\Daneben gibt es einige weitere geringfügigere Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Begutachtungsfassung. Mit einem Inkrafttreten noch im Laufe der 24. GP wird wohl zu rechnen sein.