Mit BGBl II Nr 476/2010 wurde am gestrigen Tag auch die Novelle der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Abfallverbrennungsverordnung geändert wird (AVV-Novelle 2010) kundgemacht. Durch die Novelle kommt es zur Neufassung der Begriffsbestimmungen, der Bestimmungen über Abfallerzeugerpflichten, der Vorgaben für Abfälle, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden sollen, der Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen, sowie der Regelungen betreffend das Abfallende für Ersatzbrennstoffe. Weiters werden diverse Anlagen geändert sowie Übergangsbestimmungen festgelegt.
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