Durch das Budgetbegleitgesetz 2014 (RV 29. 4. 2014, 53 BlgNR 25. GP) soll ua das UFG geändert werden.\ \ Das BMLFUW trägt zur Erfüllung des österreichischen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Emissionsreduktion, Anpassung und Reduzierung von Emissionen durch Entwaldung (REDD+) bei. Die Abwicklung dieser Projekte, die bisher vom BMLFUW betreut wird, soll mit einer Änderung des UFG an die Abwicklungsstelle gem § 46 Abs 1 UFG ausgelagert werden. Diese Stelle soll den BMLFUW auch bei der nationalen Datenerhebung und Vorbereitung von Berichten betreffend internationale Klimafinanzierung unterstützen.\ \ Als Datum des Inkrafttretens der Nov ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen.
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