Der BMLFUW hat eine Novelle zum ALSAG erstellt. Wesentlicher Inhalt der Novelle sind einerseits das „Nachziehen“ der Beitragssätze (so wird gegenüber der letzten großen Novelle 2003 eine Indexanpassung vorgenommen), andererseits die neu geschaffene Verpflichtung der elektronischen Anmeldung der Beiträge. Nach dem vielleicht neuen § 9 ALSAG soll die Anmeldung nämlich zukünftig grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur wenn die technischen Vorraussetzungen fehlen, ist hinkünftig eine Anmeldung in Papierform möglich.\ \ Den betroffenen Unternehmen soll dies ausweislich der Materialien eine finanzielle Entlastung von EUR 325.000,- pro Jahr bringen.\ \ Zum Text des Novellierungsvorschlages samt Erläuterungen gelangen Sie hier.
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