top of page
Peter Sander

Aktuelle UVP-Entscheidungen des BVwG/VwGH

VwGH 24. 2. 2015, Ro 2014/05-0097-3 (noch nicht im RIS): Bestätigung v BVwG 28. 8. 2014, W 104 2000178-1/63E (betreffend Genehmigung Starkstromfreileitung Kötschach-Somplago); ordentliche Revision der Projektwerberin wurde zurückgewiesen (BVwG hatte Genehmigungsantrag abgewiesen)\ \ Kernaussage des VwGH: Interessabwägung des BVwG ua nach K-NSG ordnungsgemäß, keine Abweichung von Rsp des VwGH; TEN-V 347/2013 nicht anwendbar; entscheidet BVwG aufgrund Säumnisbeschwerde „in erster Instanz“, bedarf es dennoch nicht zwingend einer Überprüfung der angefochtenen Entscheidung durch den VwGH aufgrund einer ordentl Revision (Art 47 GRC verlangt keinen gerichtlichen Instanzenzug)\ \ —————————————–\ \ Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Golfplatz ANIF“\ \ Erkenntnis v 14. 4. 2015, GZ W113 2014864-1/8E\ \ Kernaussage des Gerichts: Versagung der GenehmigungInteressenabwägung gem § 17 ForstG ordnungsgemäß; forstrechtliche Ersatzmaßnahmen können nur im Fall der Genehmigungsfähigkeit (ggfalls als Auflage) berücksichtigt werden, seien aber nicht in die Interessenabwägung einzubeziehen (anders VwGH 24. 7. 2014, 2013/07/0215)\ \

 

\ \ Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Windpark Kreuzstetten IV“\ \ Erkenntnis vom 31. 3. 2015, GZ W155 2007809-1/10E\ \ Kernaussage des GerichtsGenehmigungsfähigkeit des Vorhabens; umfassende Gutachten (zB Lärm, Schutt etc) nachvollziehbar; Anrainer haben keine relevanten Einwendungen erhoben; Vermögensverlust kein Schutzzweck der UVP (Hinweis auf EuGH Leth)\ \

 

\ \ Errichtung eines Schweinemaststalles auf Parzelle Nummer 3735, KG Lichtenwörth, Feststellungsverfahren\ \ Erkenntnis vom 26. 3. 2015, GZ W225 2009944-1/7E\ \ Kernaussage des Gerichts: Erweiterung der Tierhaltungsanlage (unter gleichzeitiger Auflassung des Bestandes) sei als Änderung des Vorhabens zu prüfen; nach EFP und Prüfung des agrartechnischen Gutachtens kommt Gericht zur Auffassung, dass keine UVP erforderlich sei; Kumulationsprüfung mit benachbarten Betrieben\ \

 

\ \ Gurgler Ache 1\ \ Erkenntnis vom 26.03.2015, GZ W193 2000184-1/36E\ \ Gurgler Ache 2\ \ Erkenntnis vom 26.03.2015, GZ W193 2010441-1/3E\ \ Kernaussagen des Gerichts: In Fortsetzung von VwGH 18. 12. 2014, Ra 2014/07/0002 bis 0003, wurde der erstinstanzliche Bescheid der Tir LReg aufgehoben. Zu beurteilen war, ob sich ein Projektwerber, der ein vorzugswürdiges WRG-genehmigungspflichtiges Vorhaben forcieren will, in einem UVP-Verfahren gegen ein später geplantes konkurrierendes Vorhaben hins derselben Gewässernutzung durch einen Antrag auf „Unterbrechung“ des UVP-Verfahrens zur Wehr setzen kann (dies hatte die Tir LReg als UVP-Behörde durch Zurückweisung verneint). Inhaltlich ergibt sich im Wesentlichen, dass ein späteres konkurrierendes Vorhaben wegen eines Genehmigungshindernisses nicht mehr von der UVP-Behörde in der Sache geprüft werden darf, wenn ein anderes, vorzugswürdiges, dh zeitlich früheres Vorhaben bereits von der Wasserrechtsbehörde in der Sache geprüft wurde; ein Antrag auf Einleitung eines Widerstreitverfahrens wurde vom BMLFUW wegen Unzulässigkeit (wegen „Verspätung“, da das konkurrierende Vorhaben erst nach Abschluss der mündlichen Verhandlung im ersten Genehmigungsverfahren konkretisiert worden war) zurückgewiesen. An diese Entscheidung der Wasserrechtsbehörde (hins der „Vorzugswürdigkeit“ eines Vorhabens hins der Wassernutzung) ist die Tir LReg als UVP-Behörde gebunden und hat den UVP-Antrag des Konkurrenten wegen eines Genehmigungshindernisses zurückzuweisen. \ \

 

\ \ \ \ Windpark Oberwaltersdorf\

\

Kernaussagen des Gerichts: Genehmigung eines Windparks, eingehende Naturverträglichkeitsprüfung des Vorhabens nach Nö NSchG, Überprüfung ua der Auswirkungen auf Fledermausfauna; umfassendes nichtamtliches GA eingeholt; weiters Aussagen zu den Verfahrensrechten einer NGO nach § 19 Abs 7 UVP-G

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

EuGH zum FFH- Ausnahmeverfahren

Dem Vorabentscheidungsverfahren (EuGH 6.7.2023, C166/22 [Hellfire]) lag eine Genehmigung eines Baumwipfelpfads durch eine irische...

bottom of page