VwGH 16.03.2016, Ra 2015/10/0113\ \ Relevante Norm: NÖ AuskunftsG;\ Zum Begriff der Umweltinformationen: Entgegen der Ansicht des LVwG handelt es sich laut VwGH beim Inhalt von Plänen und sonstigen Projektunterlagen, aus denen die genaue Ausgestaltung und Situierung eines Projekts abgeleitet werden kann, um Umweltinformationen iSd NÖ AuskunftsG.\ \ VwGH 16.03.2016, Ro 2014/10/0067\ \ Relevante Normen: Sbg NSchG; AVG;\ Hinsichtlich eines Auftrags zur Entfernung von durchgeführten Materialaufschüttungen und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und der dabei maßgeblichen Anforderungen an die Bescheidbegründung: Die belangte Behörde hat im angefochtenen Bescheid unter „Sachverhalt“ lediglich den Verfahrensverlauf dargestellt, jedoch keine (selbständigen) Feststellungen über Art und Ausmaß der durchgeführten Aufschüttungsmaßnahmen getroffen. Dadurch habe sie laut VwGG die Begründungspflicht nach § 60 AVG verletzt.
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