Abfallwirtschaftsrecht\ \ VwGH 26.7.2012, 2008/07/0101\ \ Antrag des BF auf abfallwirtschaftliche Genehmigung der Abalgerung von ca 2.000 m3 Bodenaushub auf einer Liegenschaft. Da über die reine Aufschüttung des Abfalls hinaus Maßnahmen wie das Einbringen von Rohren zur Entwässerung, das Abtragen des Erdreichs oder die Errichtung einer Böschung gesetzt wurden, liegt eine Deponie iSd AWG 2002 vor. Aus dem Umstand, dass § 39 Abs 2 Z 1 AWG 2002 Angaben zu geologischen Merkmalen erwähnt, während § 39 Abs 1 Z 1 leg cit Angaben zu den geologischen Verhältnissen unerwähnt lässt, kann nicht geschlossen werden, dass § 39 Abs 1 Z 1 leg cit solche Angaben ausschließt; vielmehr sind aufgrund der explizit angeordneten Berücksichtigung der „Eignung des Standorts“ auch gewisse geologische Aspekte zu beachten. Bei der Ermittlung der Standorteignung als Areal für eine Abfallbehandlungsanlage kommt es nicht auf nachträgliche Beobachtungen nach Errichtung der Anlage an.\ \
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