1.) Geplante Änderung MinroG und Bergbau-UnfallV 2015\ Das BMWFW hat den Entwurf einer Änderung des Mineralrohstoffgesetzes und den Entwurf einer Verordnung, mit der die Bergbau-Unfallverordnung 2015 erlassen und die Verordnung über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten geändert wird, zur Begutachtung ausgesendet.Im MinroG sollen Regelungen über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen sowie die Einführung einer Meldepflicht für schwere Unfälle von in Österreich registrierten Unternehmen bei Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten außerhalb der EU modifiziert/eingeführt werden.\ Die Verordnung sieht eine Verpflichtung des Betriebsinhabers vor, schwere Unfälle zu melden, enthält Regelungen über die Planung für Notfälle und Einrichtung von Organisationsstrukturen zur Vermeidung schwerer Unfälle, sowie Bestimmungen über die Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen sowie die Überwachung der Ansiedlung und Öffentlichkeitsbeteiligung.\ \ Der Entwurf kann unter www.bmwfw.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften heruntergeladen werden.\ \ 2.) Änderung Störfallinformationsverordnung (StIV)\ Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft hat den Entwurf einer Verordnung, mit der die Störfallinformationsverordnung (StIV) geändert wird, zur Begutachtung ausgesendet.Hintergrund des vorliegenden Entwurfes ist die geplante Novelle 2015 des Umweltinformationsgesetzes (UIG), womit ua Änderungen an § 14 UIG vorgenommen werden sollen. Dieser wiederum ist die Grundlage für die Störfallinformationsverordnung. Insbesondere soll durch die Novelle zur Störfallinformationsverordnung die Information betreffend Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei einem schweren Unfall (§ 3) angepasst werden.\ \ 3.) Änderung Umweltinformationsgesetz (UIG)\ Das BMLFUW hat zudem den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltinformationsgesetz (UIG) geändert wird, zur Begutachtung ausgesendet. Der Entwurf dient der Umsetzung der geänderten Vorgaben für die Information der Öffentlichkeit betreffend Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei schweren Unfällen, die aufgrund der Änderung der Richtlinie 96/82/EU („Seveso II-Richtlinie) durch die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG („Seveso III-Richtlinie“) hinsichtlich bestimmter Arten von Betrieben, bei denen gewisse gefährliche Stoffe vorhanden sind, erforderlich geworden ist.\ \ 4.) Änderung der V über belastete Gebiete (Luft) gem § 3 Abs 8 UVP-G\ Das BMLFUW plant, die V über belastete Gebiete (Luft) nach zehn Jahren zu aktualisieren. Der Entwurf ist hier (Link) einsehbar.
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