1.) Änderung der NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10)
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Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hat den Entwurf der Änderung der NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10) zur Begutachtung ausgesendet.
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Der vorliegende Entwurf umfasst die explizite Vereinheitlichung der Kennzeichnungspflicht nach der Abgasklassen Kennzeichnungsverordnung (AbgKlassV) mit Kennzeichnungsplaketten im Sanierungsgebiet Wiener- Umland mit den Regelungen des Landeshauptmannes von Wien. Weiters werden für Streumittel Regelungen der „RVS Streumittel“ als gleichwertig zu der bisher ausschließlich zulässigen Verwendung von „gewaschenen Streumitteln“ zugelassen und Redaktionsversehen bei der Zuordnung von Gemeinden zu den Sanierungs(teil)Gebieten Wiener Umland und Weinviertel beseitigt. (Quelle: ÖWAV)
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2.) Änderung der AEV Gerberei
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Das BMLFUW hat den Entwurf der Änderung der Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien (AEV Gerberei, BGBl II 10/1999 idF BGBl II 261/2007) zur Begutachtung ausgesendet.
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Im vorliegenden Entwurf werden die Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen für die Lederindustrie (BAT conclusions for the tanning of hides and skins) national umgesetzt. Gemäß Art 21 Abs 3 IE-RL haben Betriebe, die der RL unterfallen, innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen ihre Betriebe anzupassen. Dementsprechend müssen Betriebe mit 16. 2. 2017 den Vorgaben entsprechen. Stellungnahmefrist: 14. Juli 2014
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Der Entwurf kann unter www.bmlfuw.gv.at/ministerium/begutachtungsverfahren/AendAEVGerberei.html abgerufen werden.