Nach der europäischen Bruchglas-AbfallendeVO (zur Kurzbeschreibung siehe hier) und der österreichischen RecyclingholzVO (auch die haben wir hier schon vorgestellt) gibt es wieder eine neue Abfallendeverordnung: Am gestrigen Tag ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Kupferschrott gemäß der Richtlinie2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind, kundgemacht worden. Nach einem ähnlichen System wie auch die Bruchglas-AbfallendeVO regelt die Kupferschrott-AbfallendeVO nunmehr europaweit einheitlich das Abfallende für Kupferschrott, das nach deren Art 3 dann nicht mehr als Abfall angesehen wird, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer
der bei dem Verwertungsverfahren gewonnene Kupferschrott wie auch die der Verwertung zugeführten Abfälle bestimmten in den Anhängen geregelten Kriterien genügen,
das Verwertungsverfahren selbst in Einklang mit (wiederum im Anhang näher definierten) Kriterien durchgeführt wird und
der Erzeuger eine Konformitätserklärung nach Art 4 erstellt hat und ein Managementsystem nach Art 5 anwendet.
Die Kupferschrott-AbfallendeVO tritt am zwanzigsten Tag nach Ihrer Veröffentlichund in Kraft und gilt ab dem 01.01.2014.